Breitband in Grieskirchen
Im Jänner 2021 wurde auf Antrag der SPÖ Grieskirchen eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit dem Thema Breitband-Internet in Grieskirchen befassen soll. Die Agenden der Arbeitsgruppe sind nach der Neu-Zusammensetzung des Gemeinderats in einen Ausschuss übergegangen.
Wie Sie sicher bereits den Aufrufen im „Aktuellen Rathaus“ entnehmen konnten, ist es wichtig, regelmäßige qualifizierte Geschwindigkeitsmessungen Ihres Internetzugangs durchzuführen.
Nur so kann in weiterer Folge ein größeres Bild der Internet-Situation in und um Grieskirchen gezeichnet werden.
Wir unterstützen selbstverständlich den Aufruf, sehen aber auch einige Probleme, die dadurch nicht dokumentiert oder behoben werden können.
Insbesondere bei einem großen Kabel-Internetanbieter kommt es in Grieskirchen vermehrt zu regelmäßigen Problemen. Oft ist der Zugang so instabil, dass es gar nicht erst möglich ist, einen Geschwindigkeits-Test erfolgreich durchzuführen. Hier wird dann auch kein Ergebnis bei der RTR (Regulierungsbehörde) dokumentiert.
Außerdem sehen wir die Aussage zu den Hybrid-Zugängen oder den Webcubes äußerst kritisch. Viele Einwohner:innen haben erst gar nicht die Möglichkeit, eine andere Art von Internetanschluss zu wählen und „billig“ wie im „Aktuellen Rathaus“ ausgeführt, sind sie schon gar nicht.
Superschnelles Internet darf keine „Werbehülse“ sein!
Superschnelles Internet darf kein leeres Werbeversprechen sein, fordert die AK. Nach der EU-Telekom-Binnenmarkt-Verordnung kann der Telekomregulator das Verhältnis zwischen den Werten im Vertrag und der Werbung festlegen und ein zertifiziertes Tool als Beweishilfe anbieten, mit dem Betroffene nicht vertragskonforme Leistung außer Streit stellen können. „Beides sollte im Telekomgesetz verankert werden“, so AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer.
Warum die versprochenen Geschwindigkeiten nicht erreicht werden, kann auch an den sogenannten Nutzungsklassen der Mobilfunkbetreiber liegen.
Info der AK: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/HandyundInternet/Internet/Superschnelles_Internet.html
Was KonsumentInnen tun können
Tipp
- Langsamer als vereinbart? Erfüllt der Anbieter seine Leistung? Entscheidend dafür ist die sogenannte „geschätzte Maximalgeschwindigkeit“, die der Anbieter im Vertrag anzugeben hat. Die vertraglichen Zusagen bleiben allerdings oft weit hinter den „bis zu“-Angaben in der Werbung zurück.
- Wie oft muss der versprochene Maximalwert erreicht werden? Zumindest zeitweise.Wie oft genau innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ist unklar. Abhängig von der Zahl aktiver Nutzer, dem Standort und dem Endgerät kann er auch öfters unterschritten werden.
Der exemplarische AK Test zeigt, dass superschnelles mobiles Internet oft ein leeres Versprechen bleibt. Die AK verlangt daher, dass die Anbieter in der Werbung keine Versprechen machen, die sehr weit über den im Vertrag zugesicherten Werten liegen. Außerdem soll die Beweisführung leichter werden, wenn es wieder einmal nicht so schnell geht, wie versprochen. - Keine Fantasieangaben in der Werbung: „Werte in der Werbung sollten realistisch sein, damit der Konsument eine sachkundige Wahl treffen kann“, sagt Zimmer. „Derzeit gibt es oft ein Missverhältnis zwischen beworbenen Maximalwerten und den niedrigen Werten, die in den Verträgen vereinbart werden. Der Telekom-Regulator könnte im Telekomgesetz ermächtigt werden, ein bestimmtes Verhältnis zwischen der vereinbarten und der beworbenen Geschwindigkeit festzulegen.“
- Leichtere Beweisführung: Schneckentempo – aber wie lässt sich’s beweisen? Nach der Telekom-Binnenmarkt-Verordnung gilt jede erhebliche und zumindest regelmäßig wiederkehrende Geschwindigkeitsabweichung von der vereinbarten Bandbreite als nicht vertragskonform – sofern sie durch einen „von der Regulierungsbehörde zertifizierten Überwachungsmechanismus“ festgestellt wurde. Die AK fordert: Ein solches RTR-Tool sollte im Telekomgesetz rasch vorgesehen werden, um KonsumentInnen die Beweisführung zu erleichtern.
Lassen sich regelmäßig erst gar keine Speedtests durchführen, weil die Internetleitung zu schwach/zu ausgelastet ist, dokumentieren Sie unbedingt die Zeiten, in denen kein Test möglich war.
Zeigt sich der Internetanbieter nicht einsichtig, nehmen Sie unbedingt Kontakt zum Konsumentenschutz auf: https://ooe.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakte/beratung/Konsumentenschutz.html
Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht uns unter zu kontaktieren.